Himmelsgaben
Band 2
Worte aus der Höhe der Höhen, neben den großen Werken der Neuoffenbarung
- Kapitel 194 -
Nochmals: Kaiser und Gott
10. Juni 1849
Als Mich die Pharisäer durch ihre und durch die von Herodes an Mich in den Tempel gesandten Diener mit allerlei verfänglichen Fragen fangen wollten, um einen Grund zu Meiner Gefangennehmung zu bekommen, da fragten Mich eben diese pfiffigen Apostel, ob es recht wäre, daß die Juden an den Kaiser nach Rom, trotzdem sie ohnehin dem Landespächter Herodes einen kaum erschwinglichen Tribut zahlen mußten, auch den verlangten Zins zahleten; denn der Kaiser habe ja ohnehin vom Herodes den ganzen Landestribut zu erheben, wofür dem Herodes dann das Recht eingeräumt sei, das Land nach seiner Willkür zu besteuern und Erpressungen zu bewerkstelligen, die den Juden kaum den Bettelstab übriglassen. Dazu komme nun noch der Kaiser selbst und verlange einen eigenen Zins!
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Deshalb handle es sich nun darum, daß Ich, als der bezeichnete Messias, es endlich bestimme, ob man dem Kaiser noch den außerordentlichen Zins zahlen solle oder nicht. - Die Frage war somit im Ernste eine sehr verfängliche, da der Kaiser, der dem Herodes alle Rechte gegen einen großen Pachtzins abgetreten hatte, nun auch mit einer außerordentlichen, aber freilich rechtlichen Zinssteuer zum Vorscheine kam.
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Jedem, der alle Verhältnisse nicht Mir gleich durchschauen konnte, die da zwischen den Juden, dem Pächter Herodes und dem Kaiser bestanden, wäre da eine rechte Antwort, um sich nicht ein- oder anderseits verfänglich zu machen, sicher im Halse stecken geblieben. Aber das konnte bei Mir nicht der Fall sein, da Ich alle die Verhältnisse nur zu klar kannte, die da in Meiner irdischen Zeit zwischen Volk und Kaiser sowohl im geheimen, als auch zwischen dem Pächter und Kaiser und Volk offenkundig bestanden.
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Der Pächter Herodes hatte unter vielen Rechten auch das, Geld unter seinem Namen und Bilde zu prägen. Das Geld war damals, wie nun, ein Tauschmittel; und alle Geschäftsleute, alle Händler und Wechsler gebrauchten dasselbe als eine ,,". Um aber dieses Tauschmittels habhaft zu werden, mußten sie es entweder gegen rohes Metall oder gegen andere Stoffe guter und edler Art in der Herodianischen Münze kaufen, in welchem Falle sie dann auf fünfzig Jahre vollkommen Eigentümer des Herodischen Geldes wurden.
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So konnte aber auch sonst jeder Mensch, der entweder ein gutes Pfand hinterlegte oder ein Grundstück hatte und dasselbe an die Münze verschrieb, Herodisches Geld bekommen, das er als Tauschmittel besonders mit den Griechen gebrauchte. Aber auf diesem Gelderreichungswege mußte er dann dem Herodes jährlich von je hundert Groschen oder zehn Groschen oder zehn Pfunde als Zins bezahlen, und zwar mit der Verpflichtung, das also entliehene Geld erst in fünfzig Jahren zurückzahlen zu dürfen; und wäre er da zahlungsunfähig, entweder ein ewiger Schuldner (eine Art Sklave) zu verbleiben und die Zinsen fortwährend zu entrichten; oder der Herodes wie auch dessen Erben hatten das Recht, solchem Schuldner Grund, Vieh, Weib und Kinder zu verkaufen, was da nicht gar zu selten geschah.
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Daß aber die Juden durch solche Mäkeleien des Herodes sehr schlecht bestanden, läßt sich leicht denken, sowie daß dabei gar viele höchlichst verarmen mußten und viele zu verkauften Sklaven wurden. - Dieser üble Umstand aber führte denn auch die Juden bald auf die Idee, zu erfahren, ob der Kaiser auch Gelder gegen Pfand und Verschreibung leihe, und wie viel vom Hundert er dann nehme. Die tatsächliche Antwort aber ging dahin, daß auch der Kaiser sein Geld jedem seiner Untertanen gegen Pfand oder Verschreibung leihe, doch keines verkaufe, was für die Wechsler eben nicht erfreulich war.
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Der Kaiser verlangte aber von edlem Gelde aus Gold und Silber fürs Jahr fünf und fürs unedle Geld aus Kupfer und Erz nur ein bis einundeinhalb Prozent.
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Die Folge davon war ganz natürlich, daß das Volk sich nach Möglichkeit der Herodianischen Schuldigkeit entledigte und durch die Vermittlung des römischen Landpflegers auch die Herodianischen Leihkontrakte zu Gunsten des Kaisers annullierte und Geld vom Kaiser auf obbesagte Art entlieh, daß er es nach Belieben abzahlen mochte, wann er es nur immer wollte und konnte.
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Nun, das war denn aber auch für die Pharisäer, die sich hauptsächlich mit dem Wechseln, Kaufen und Verkaufen abgaben, wie auch für den Herodes, der ihnen dazu das Geld prägte, eine ganz verzweifelt zuwidere Sache, indem ihre Geschäfte natürlich sobald ins Stocken geraten mußten, als das viel billigere Geld des Kaisers im Land unter dem Volke in den Umlauf kam.
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Aus diesem nun bekanntgegebenen Umstande aber datiert sich denn auch die kitzliche Frage, die, um Mich zu versuchen, Mir eben von den Pharisäern und von den Beamten des Herodes zur Beantwortung vorgelegt wurde.
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Wer diese richtigen Umstände näher erwägt, der wird es denn aber auch von selbst gar leicht finden, was diese beiden in ein Horn stoßenden Parteien durch diese Frage bei Mir nach ihrer Meinung ganz unfehlbar bezwecken wollten, nämlich: daß Ich Mich entweder zur Partei der Kaiserlichen schlagen werde, wo sie dann gesagt hätten: ,,Nun, so bist du kein Messias! Denn du trittst die Rechte der Juden mit Füßen und machst mit vielen Treulosen eine Sache wider dein Volk. Du bist nach Moses, Samuel und David des Todes schuldig!" - Hätte Ich aber gesagt: Dem Kaiser gebührt kein Zins, sondern aller dem Herodes, der das Volk Gottes von den Heiden jährlich durch einen starken Tribut loskauft - so hätten sie Mich dann als einen Widersacher des Kaisers deklariert und hätten Mich an die römischen Richter überantwortet.
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Ich aber ließ Mir die Münze des Kaisers vorweisen, auf der des Kaisers Bild und Unterschrift deutlich zu ersehen war, und fragte sie: ,,Wessen ist dies Bild und Unterschrift? Ist es des Herodes, dessen Geld ihr Gottesgeld nennt, oder ist es des Kaisers, der auch das Recht hat, seine Gelder seinen Untertanen zu leihen, besonders so es die Untertanen selbst verlangten?" - Die bekannte Antwort war: ,,Das ist des Kaisers Bild und Unterschrift!"
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Worauf Ich denn ganz leicht und natürlich nach Recht und Billigkeit sagte: ,,Nun, so gebet dem Kaiser, was da sein ist!" (das heißt: ,,Gebet dem Kaiser den bedungenen Zins von seinem Gelde!") - Und gebet aber auch dem, der euch das Gottesgeld geliehen, aus der Gottesmünze, was ihm gebührt!" - Oder kurz. ,,Gebet dem Kaiser, was dessen ist, und Gott, was dessen ist!" - Und die Fragenden waren somit abgefertigt und konnten nichts dawider entgegnen.
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Aus dem aber geht anderseits auch von selbst klar hervor, was so ganz eigentlich ,,des Kaisers", und was in diesem Verstande ,,Gottes" ist.
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So die Untertanen mit dem Kaiser rechtlich Verbindlichkeiten eingegangen sind, mögen diese nun tausend Jahre oder ein Jahr alt sein, so müssen sie diese halten. Ausgenommen davon sind Zwangsstipulationen, die kein erweisliches Wohl der Untertanen bezwecken, sondern lediglich das der gewaltigen Diktatoren nur. Ist aber bei einer Zwangsstipulation ein Untertanenwohl und des gewalttragenden Stipulators guter Wille erweislich, so sind die Untertanen ebenfalls verpflichtet, die Stipulationen als rechtliche anzuerkennen und denselben treulich nachzukommen.
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Ebenso verhält es sich mit der Gottessache, darunter nicht allein zu verstehen ist die besondere innere Liebeverpflichtung gegen Gott, sondern auch die gegen alle Menschen, als da sind Gläubige, Wohltäter, Lehrer, Führer, Gottesdiener und Knechte, dann alle Diener und Mägde und alle gedungenen Arbeiter, denen allen man eben das zu geben verpflichtet ist, was ihnen gebührt, wie dem Kaiser, was ihm gebührt.
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Alle diese Privatverpflichtungen sind die eigentliche Schuldigkeit an Gott - so wie alle, wo des Kaisers Name darunter steht, Schuldigkeiten an den Kaiser genannt werden und einzuhalten sind.
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Das ist also der eigentliche äußere, politisch-moralische Sinn dieses Textes, der aber freilich auch einen inneren, rein geistigen hat, welcher jedoch nicht hierher gehört, sondern auf ein ganz anderes Blatt. Daher davon ein andermal! - Das gibt euch kund der erste und größte Politiker aller Welt. Amen.