Gottes Neue Bibel

Das fünfte Buch Mose: Deuteronomium

Volksbibel 2000 :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 15 -

Schuldentilgung alle sieben Jahre

(2. Mose 23,10-13; 3. Mose 25,1-7)
1
Jedes siebte Jahr gewähre den Erlaß!
2
Der Erlaß geschehe auf folgende Weise: Jeder Gläubige erlasse das Darlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat. Er dränge seinen Nächsten und Bruder nicht, wenn der Erlaß zu Ehren des Herrn verkündigt wurde.
3
Von einem Nichtisraeliten kannst du es einfordern. Was du aber bei deinem Volksgenossen ausstehen hast, das gib frei!
4
Es sollte zwar keinen Armen bei dir geben, da der Herr dich reichlich segnet in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir als Erbbesitz zu eigen geben will,
5
wenn du nur auf die Stimme des Herrn, deines Gottes, hörst und alle die Gebote, die ich dir heute gebe, genau beobachtest.
6
Weil der Herr, dein Gott, dich segnen wird, wie er dir verheißen hat, wirst du vielen Völkern Geld ausleihen können, ohne selbst entlehnen zu müssen, und über viele Völker herrschen, ohne selbst von jemand beherrscht zu werden.

Großzügigkeit gegenüber den Armen

(Matthäus 6,1-4)
7
Wenn sich bei dir ein Armer befindet, irgendeiner deiner Volksgenossen in einer deiner Ortschaften in dem Land, das dir der Herr, dein Gott, geben will, so sei nicht hartherzig und verschließe deine Hand nicht vor deinem armen Volksgenossen!
8
Öffne ihm gern deine Hand und leihe ihm bereitwillig, was er in seiner Not braucht!
9
Hüte dich, in deinem Herzen den verdammungswürdigen Gedanken aufkommen zu lassen: Das siebte Jahr, das Erlaßjahr ist nahe, und deinen armen Volksgenossen abweisend anzuschauen und ihm nichts zu geben! Wenn er gegen dich den Herrn anruft, so lastet auf dir die Sünde.
10
Gib ihm bereitwillig und sei nicht verdrießlich, wenn du ihm gibst. Denn für diese Tat wird dich der Herr, dein Gott, segnen bei deinem ganzen Tun und Lassen.
11
An Armen wird es nie im Land fehlen. Deshalb gebiete ich dir: Öffne deine Hand gern deinem bedürftigen und armen Volksgenossen im Land.

Das Gesetz über die Knechte

(2. Mose 21,1-11)
12
Verkauft sich dir ein Volksgenosse, Hebräer oder Hebräerin, soll er dir sechs Jahr lang dienen. Im siebten Jahr aber sollst du ihn frei von dir entlassen.
13
Wenn du ihn freiläßt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen.
14
Belade ihn reichlich mit Gaben von deinem Kleinvieh, von deiner Tenne und deiner Kelter! Je nachdem der Herr, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du es ihm geben.
15
Denke daran, daß auch du einst Knecht warst in Ägypten, und daß der Herr, dein Gott dich befreit hat! Deshalb gebe ich dir heute dieses Gebot.
16
Sagt er jedoch zu dir: Ich will dich nicht verlassen, weil er dich liebt und gern in deinem Haus ist, da es ihm bei dir gut ging,
17
so nimm einen Pfriemen und hefte damit sein Ohr an die Tür! Er soll dann für immer dein Knecht sein. Ebenso verfahre mit deiner Magd!
18
Es darf dir aber nicht schwer fallen, ihn freizulassen. Er hat dir ja durch seinen Dienst von sechs Jahren den Lohn eines Tagelöhners eingespart. Der Herr wird dich dafür segnen in allem, was du tust.

Das Gesetz über die erstgeborenen Tiere

(2. Mose 13,1-16)
19
Jede männliche Erstgeburt unter deinen Rindern und Schafen weihe dem Herrn, deinem Gott! Du darfst mit dem erstgeworfenen Rind nicht arbeiten und das erstgeworfene Schaf nicht scheren.
20
Verzehre sie vor dem Herrn, deinem Gott, alljährlich an dem Ort, den sich der Herr, dein Gott, erwählt, du und deine Familie!
21
Weisen sie aber einen Fehler auf, sind sie lahm oder blind, oder haben sie sonst einen schlimmen Fehler, so darfst du sie dem Herrn, deinem Gott, nicht opfern.
22
Doch an deinem Wohnort darfst du sie essen, und zwar dürfen sie der Unreine wie der Reine essen, wie das Fleisch der Gazelle und des Hirsches.
23
Nur ihr Blut darfst du nicht genießen. Gieße es wie Wasser auf die Erde!

Schuldentilgung alle sieben Jahre

(2. Mose 23,10-13; 3. Mose 25,1-7)
1
Im siebenten Jahre sollst du einen Erlass stattfinden lassen;
2
mit diesem soll es also gehalten werden: Jeder, dem sein Freund, oder Nächster, oder Bruder etwas schuldet, soll es nicht zurückfordern können, weil es das Erlassjahr des Herrn ist.
3
Von dem Fremden und Ankömmling magst du es zurückfordern; aber von deinem Mitbürger und Nächsten es zurückzufordern, soll dir nicht zustehen.
4
Einen ganz Armen und Bettler gebe es nicht unter euch, damit der Herr, dein Gott, dich in dem Lande segne, welches er dir zum Besitze geben wird.
5
Wenn du nur auf die Stimme des Herrn, deines Gottes, hörst und alles hältst, was er geboten hat und was ich dir heute befehle, so wird er dich segnen, wie er verheißen hat.
6
Du wirst vielen Völkern leihen und selbst von niemand zu entlehnen brauchen. Du wirst über sehr viele Völker herrschen und über dich wird niemand herrschen.

Großzügigkeit gegenüber den Armen

(Matthäus 6,1-4)
7
Wenn einer deiner Brüder, die innerhalb der Tore deiner Stadt in dem Lande weilen, welches der Herr, dein Gott, dir geben will, in Armut gerät, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand nicht verschließen,
8
sondern sie dem Armen öffnen und ihm leihen, was du siehest, dass er bedarf.
9
Hüte dich, dass dich nicht etwa der lieblose Gedanke beschleiche, dass du in deinem Herzen sagst: Das siebente Jahr, das Erlassjahr, ist nahe, und du also deine Augen von deinem armen Bruder abwendest und ihm nicht leihen wollest, was er verlangt, damit er nicht zum Herrn wider dich rufe und es dir zur Sünde werde.
10
Vielmehr gib ihm und handle nicht hinterlistig, wenn du seiner Not abhilfst, damit der Herr, dein Gott, dich allezeit und in allem segne, was deine Hand unternimmt.
11
Arme werden im Lande deines Wohnsitzes nicht fehlen; darum gebiete ich dir, dass du deinem dürftigen Bruder und dem Armen, der bei dir in dem Lande weilt, deine Hand auftuest.

Das Gesetz über die Knechte

(2. Mose 21,1-11)
12
Wenn sich dir dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, verkauft und dir sechs Jahre gedient hat, so sollst du ihn im siebenten Jahre freilassen;
13
und wenn du ihm die Freiheit schenkst, so sollst du ihn nicht leer fortgehen lassen,
14
sondern ihm Wegzehrung geben von deinen Herden, deiner Tenne, und deiner Kelter, mit denen dich der Herr, dein Gott, gesegnet hat.
15
Gedenke, dass auch du im Lande Ägypten in Knechtschaft warst und der Herr, dein Gott, dich frei gemacht hat; und darum gebe ich dir heute dies Gebot.
16
Wenn er aber sagt: Ich will nicht weggehen, weil er dich und dein Haus lieb hat und fühlt, dass es ihm bei dir wohlgeht,
17
so nimm einen Pfriemen und bohre ihn durch sein Ohr an die Türe deines Hauses, und er soll auf ewig dein Knecht sein, und ebenso sollst du auch mit einer Magd tun.
18
Wende deine Augen nicht von ihnen, wenn du sie freilässest; denn sie haben dir sechs Jahre hindurch um den Lohn eines Tagelöhners gedient; auf dass der Herr, dein Gott, dich segne in allen Werken, welche du unternimmst.

Das Gesetz über die erstgeborenen Tiere

(2. Mose 13,1-16)
19
Jedes Erstgeborene männlichen Geschlechtes, das von deinen Rindern und Schafen zur Welt kommt, sollst du dem Herrn, deinem Gott, weihen. Du sollst mit dem Erstgeborenen des Rindes nicht arbeiten, und die Erstgeborenen der Schafe sollst du nicht scheren.
20
Vor dem Herrn, deinem Gott, sollst du sie alljährlich essen, an dem Orte, welchen der Herr erwählt, du und deine Familie.
21
Wenn es aber einen Fehler hat, lahm ist, oder blind, oder an einem Teile missgestaltet oder schwächlich, so soll es dem Herrn, deinem Gott, nicht als Opfer dargebracht werden,
22
sondern innerhalb der Tore deiner Stadt magst du es essen: der Reine wie der Unreine mögen es essen, wie ein Reh oder einen Hirsch.
23
Nur habe Acht, dass du ihr Blut nicht genießest, sondern gieße es auf die Erde aus wie Wasser.