Gottes Neue Bibel

Das fünfte Buch Mose: Deuteronomium

Schlachter Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 21 -

Das Gesetz über unaufgeklärte Morde

1
Wenn man einen Erschlagenen findet im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt, um es einzunehmen, und er im Felde liegt, und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat,
2
so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und die Entfernungen messen von dem Erschlagenen bis zu den Städten, die ringsum liegen.
3
Und welche Stadt zunächst bei dem Erschlagenen sein wird, derselben Stadt Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man noch nicht gearbeitet und die noch an keinem Joch gezogen hat.
4
Und die Ältesten jener Stadt sollen die Kuh hinabführen in das Tal eines immerfließenden Baches, wo man weder gearbeitet noch gesät hat, und sollen daselbst der Kuh bei dem Bach das Genick brechen.
5
Dann sollen herzutreten die Priester, die Kinder Levi, denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in dem Namen des HERRN segnen; und nach ihrem Munde sollen alle Händel und Schlägereien geschlichtet werden
6
auch alle Ältesten dieser Stadt, welche zunächst bei dem Erschlagenen liegt, und sie sollen ihre Hände waschen über der jungen Kuh, der bei dem Bache das Genick gebrochen worden ist,
7
und sollen anheben und sagen: Unsre Hände haben dieses Blut nicht vergossen, auch haben es unsre Augen nicht gesehen.
8
Vergib deinem Volk Israel, welches du, o HERR, erlöst hast, und lege kein unschuldiges Blut auf das Gewissen deines Volkes Israel! So wird das Blut für sie gesühnt sein.
9
Also sollst du dich reinigen von unschuldig vergossenem Blut; damit wirst du tun, was recht ist in den Augen des HERRN.

Weibliche Gefangene

10
Wenn du wider deine Feinde in den Krieg ziehst, und der HERR, dein Gott, sie in deine Hand gibt, daß du unter ihnen Gefangene machst,
11
und du unter den Gefangenen ein schönes Weib siehst und dich in sie verliebst und sie zum Weibe nimmst,
12
so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haupt scheren und sich die Nägel schneiden
13
und die Kleider ihrer Gefangenschaft ablegen, und laß sie in deinem Hause wohnen und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; darnach komme zu ihr und nimm sie zur Ehe, daß sie dein Weib sei.
14
Wenn du aber nicht Lust zu ihr hast, so sollst du sie freilassen, nach ihrem Belieben, und sie nicht um Geld verkaufen, sie auch nicht als Sklavin behandeln, da du sie geschwächt hast.

Das Recht der Erstgeborenen auf das Erbe

15
Wenn jemand zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er haßt, und sie ihm Söhne gebären, beide, die Geliebte und die Gehaßte, und wenn der Erstgeborene von der Gehaßten ist, so kann er,
16
wenn nun die Zeit kommt, daß er seinen Kindern seinen Besitz als Erbe austeilen soll, nicht den Sohn der Geliebten zum Erstgeborenen machen mit Übergehung des erstgeborenen Sohnes der Gehaßten;
17
sondern er soll den Sohn der Gehaßten als den erstgeborenen Sohn anerkennen, daß er ihm von allem, was vorhanden ist, zwei Teile gebe; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft, und das Recht der Erstgeburt gehört ihm.

Der rebellische Sohn

(Lukas 15,11-32)
18
Wenn jemand einen widerspenstigen und störrischen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und ihnen auch nicht folgen will, wenn sie ihn züchtigen,
19
so sollen sein Vater und seine Mutter ihn nehmen und zu den Ältesten seiner Stadt führen und zu dem Tor desselben Orts,
20
und sollen zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig und gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und ein Säufer.
21
Dann sollen ihn alle Leute jener Stadt steinigen, daß er sterbe. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen, daß ganz Israel es höre und sich fürchte.

Verschiedene Gesetze

22
Hat jemand eine Sünde an sich, die ein Todesurteil nach sich zieht, und er wird getötet und an ein Holz gehängt,
23
so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn an demselben Tage begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt.

Das Gesetz über unaufgeklärte Morde

1
Wenn in dem Lande, das der Herr, dein Gott, dir geben wird, der Leichnam eines getöteten Menschen gefunden wird und man nicht weiß, wer des Mordes schuldig ist,
2
so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und die Entfernung von der Stelle, wo der Leichnam liegt, bis zu den einzelnen Städten, die ringsherum liegen, abmessen;
3
und die Ältesten der Stadt, welche näher als die übrigen erfunden wird, sollen eine junge Kuh von der Herde nehmen, die noch nicht am Joche gezogen, noch die Erde gepflügt hat,
4
und sollen sie in ein rauhes und felsiges Tal führen, das niemals gepflügt noch besät worden ist, und sollen der jungen Kuh darin den Hals abhauen.
5
Dann sollen die Priester, die Söhne Levis, hinzutreten, die der Herr, dein Gott, auserwählt hat, dass sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und dass nach ihrem Worte jeder Handel, und was rein oder unrein ist, entschieden werde.
6
Und die Ältesten jener Stadt sollen zu dem Erschlagenen kommen, und ihre Hände über der jungen Kuh, die im Tale geschlachtet ward, waschen,
7
und sollen sagen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen und unsere Augen haben nichts gesehen;
8
sei deinem Volke Israel gnädig, welches du erlöst hast, o Herr, und rechne das unschuldige Blut nicht zu in der Mitte deines Volkes Israel. So wird von ihnen die Blutschuld weggenommen werden;
9
du aber wirst von dem unschuldig vergossenen Blute frei sein, wenn du tust, was der Herr geboten hat.

Weibliche Gefangene

10
Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst und der Herr, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du sie gefangen nimmst,
11
und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib, und gewinnst sie lieb, und willst sie zum Weibe haben,
12
so führe sie in dein Haus; und sie soll sich das Haupthaar abscheren, und ihre Nägel beschneiden,
13
und das Kleid ablegen, in dem sie gefangen ward; dann möge, sie in deinem Hause bleibend, ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und hierauf magst du zu ihr eingehen und ihr beiwohnen, und sie mag dein Weib sein.
14
Wenn du aber nachher keine Neigung mehr zu ihr hast, so sollst du sie freilassen, du kannst sie weder um Geld verkaufen, noch gewaltsam bedrücken; den du hast sie erniedrigt.

Das Recht der Erstgeborenen auf das Erbe

15
Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, zu der er keine Neigung hat, und sie gebären ihm Kinder, und der Sohn der Nichtgeliebten ist der Erstgeborene,
16
so kann er, wenn er sein Gut unter seine Söhne verteilen will, den Sohn der Geliebten nicht zum Erstgeborenen machen, und dem Sohne der Nichtgeliebten vorziehen,
17
sondern er soll den Sohn der Nichtgeliebten als Erstgeborenen anerkennen und ihm von allem, was er hat, einen doppelten Anteil geben; denn er ist das erste seiner Kinder und ihm gebührt das Erstgeburtsrecht.

Der rebellische Sohn

(Lukas 15,11-32)
18
Wenn jemand einen widerspenstigen und frechen Sohn hat, der auf seines Vaters oder seiner Mutter Befehl nicht hört, und auch wenn sie ihn züchtigen, zu gehorchen verschmäht,
19
so sollen sie ihn ergreifen, und zu den Ältesten jener Stadt, zum Tore des Gerichtes führen,
20
und zu ihnen sprechen: Dieser unser Sohn ist frech und widerspenstig, und verschmäht es, auf unsere Mahnungen zu hören, und ergibt sich der Völlerei, und Unzucht, und Schlemmerei;
21
und das Volk der Stadt soll ihn steinigen, und er soll sterben, dass ihr das Böse aus eurer Mitte hinwegschaffet, und ganz Israel es höre, und sich fürchte.

Verschiedene Gesetze

22
Wenn jemand sich etwas zu Schulden kommen lässt, was mit dem Tode zu bestrafen ist, und er zum Tode verurteilt an einen Pfahl gehängt wird,
23
so soll sein Leichnam nicht am Holze bleiben, sondern noch an demselben Tage begraben werden, denn verflucht ist von Gott, wer am Holze hängt; und du sollst dein Land, das der Herr, dein Gott, dir zum Besitz geben wird, nicht verunreinigen.