Gottes Neue Bibel

Das Buch Josua

Menge-Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 20 -

Die Städte der Zuflucht

(4. Mose 35,9-34; 5. Mose 4,41-43; 5. Mose 19,1-14)
1
gebot der HERR dem Josua folgendes:
2
»Mache den Israeliten folgende Mitteilung: ›Bestimmt euch noch die Zufluchtsstädte(a), von denen ich zu euch durch Mose gesagt habe(b),
3
daß ein Totschläger dahin fliehen solle, der jemand aus Versehen, unvorsätzlich, getötet hat; die sollen euch als Zufluchtsstätten vor dem Bluträcher dienen.‹
4
Flüchtet er sich dann in eine von diesen Städten und bleibt am Eingang des Stadttores stehen und trägt den Ältesten der betreffenden Stadt seine Sache vor, so sollen sie ihn bei sich in der Stadt aufnehmen und ihm einen Ort anweisen, daß er bei ihnen wohnen kann.
5
Wenn dann der Bluträcher ihn verfolgt, so dürfen sie ihm den Totschläger nicht ausliefern, weil er den andern unvorsätzlich getötet hat, ohne ihm schon früher feind gewesen zu sein.
6
Er soll vielmehr in der betreffenden Stadt wohnen bleiben, bis er vor der Gemeinde gestanden hat, um abgeurteilt zu werden, und dann bis zum Tode des derzeitigen Hohenpriesters; alsdann darf der Totschläger wieder in seine Ortschaft und in sein Haus zurückkehren, in die Ortschaft, aus der er geflohen war.«
7
Da machten die Israeliten Kedes in Galiläa im Gebirge Naphthali und Sichem im Berglande auf dem Gebirge Ephraim und Kirjath-Arba, das ist Hebron, im Gebirge Juda zu geweihten Zufluchtsstätten.
8
Jenseits des Jordans aber, östlich von Jericho, bestimmten sie zu derartigen Städten Bezer in der Steppe, auf der Hochebene im Stamme Ruben, ferner Ramoth in Gilead im Stamme Gad, und Golan in Basan im Stamme Manasse.
9
Dies waren die Städte, die man für alle Israeliten und für die unter ihnen lebenden Fremdlinge dazu bestimmte, daß jeder, der einen andern unvorsätzlich getötet hätte, sich dorthin flüchten sollte, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers den Tod fände, ehe er vor der Gemeinde gestanden hätte.

Fußnoten

(a)20:2 oder: Freistädte
(b)20:2 4.Mose 35,9-15; 5.Mose 19,1-13

Die Städte der Zuflucht

(4. Mose 35,9-34; 5. Mose 4,41-43; 5. Mose 19,1-14)
1
Und der Herr redete zu Josue und sprach: Rede zu den Söhnen Israels und sprich zu ihnen:
2
Bestimmet die Städte für die Flüchtlinge, von denen ich zu euch durch Moses gesprochen habe;
3
dass, wer einen Menschen unvorsätzlich getötet hat, sich in dieselben flüchte und dem Zorne des nächsten Verwandten, welcher der Bluträcher ist, entgehen könne.
4
Wenn er sich zu einer dieser Städte flüchtet, soll er vor dem Tore der Stadt stehen bleiben und den Ältesten jener Stadt alles sagen, was ihn als unschuldig erweisen kann, alsdann sollen sie ihn aufnehmen und ihm gestatten, daselbst zu wohnen.
5
Wenn ihn dann der Bluträcher verfolgt, so sollen sie ihn nicht in seine Hand übergeben; denn er hat seinen Nächsten unvorsätzlich erschlagen und es ist nicht erwiesen, dass er vor zwei oder drei Tagen sein Feind war.
6
Und er soll in dieser Stadt wohnen bleiben, bis er sich vor Gericht über seine Tat verantwortet hat und der Hohepriester, der zu jener Zeit sein wird, gestorben ist; dann mag der Totschläger zurückkehren und wieder in die Stadt und sein Haus gehen, von wo er geflohen war.
7
da bestimmten sie Kedes in Galiläa im Gebirge Nephthali, und Sichem im Gebirge Ephraim, und Kariatharbe, das ist Hebron im Gebirge Juda.
8
Und jenseits des Jordans östlich von Jericho bestimmten sie Bosor, welches in der Wüstenebene liegt, aus dem Gebiete des Stammes Ruben, und Ramoth in Galaad aus dem Gebiete des Stammes Gad, und Gaulon in Basan aus dem Gebiete des Stammes Manasse.
9
Diese Städte wurden für alle Söhne Israels und für die Fremdlinge bestimmt, welche unter ihnen wohnten; damit jeder, der einen Menschen unvorsätzlich getötet, dahin fliehe und nicht durch die Hand des Verwandten sterbe, der das vergossene Blut zu rächen begehrte, ehe er vor der Gemeinde gestanden und seine Sache dargelegt hat.