Gottes Neue Bibel

Das dritte Buch Mose: Levitikus

Elberfelder Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 14 -

Das Ritual zur Reinigung von geheilten Aussätzigen

(Matthäus 8,1-4; Markus 1,40-45; Lukas 5,12-16)
1
Und Jehova redete zu Mose und sprach:
2
Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tage seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden;
3
und der Priester soll außerhalb des Lagers gehen; und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel des Aussatzes ist heil geworden an dem Aussätzigen,
4
so soll der Priester gebieten, daß man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige, reine Vögel nehme und Cedernholz und Karmesin und Ysop.
5
Und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schlachte in ein irdenes Gefäß über lebendigem(a) Wasser.
6
Den lebendigen Vogel soll er nehmen, ihn und das Cedernholz und das Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der geschlachtet worden ist über dem lebendigen Wasser;
7
und er soll auf den, der vom Aussatze zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären(b); und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen.
8
Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden; und er ist rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
9
Und es soll geschehen, am siebenten Tage soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und er ist rein.
10
Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, ohne Fehl, und ein weibliches Lamm, einjährig, ohne Fehl, und drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl.
11
Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, und diese Dinge vor Jehova stellen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft.
12
Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es zum Schuldopfer dar mit dem Log Öl, und webe sie als Webopfer vor Jehova;
13
und er schlachte das Lamm an dem Orte, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Orte; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig.
14
Und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
15
Und der Priester nehme von dem Log Öl und gieße es in seine(c) linke Hand;
16
und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öle mit seinem Finger siebenmal vor Jehova.
17
Und von dem Übrigen des Öles, das in seiner Hand ist, soll der Priester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers.
18
Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist; und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor Jehova.
19
Und der Priester soll das Sündopfer opfern und Sühnung tun für den, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist; und danach soll er das Brandopfer schlachten.
20
Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so tue der Priester Sühnung für ihn; und er ist rein.
21
Und wenn er arm ist und seine Hand es nicht aufbringen kann, so soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen zum Webopfer, um Sühnung für ihn zu tun; und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl;
22
und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen kann; und die eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein.
23
Und er soll sie am achten Tage seiner Reinigung zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova.
24
Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester webe sie als Webopfer vor Jehova.
25
Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers; und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
26
Und der Priester gieße von dem Öle in seine linke Hand;
27
und der Priester sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öle, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor Jehova.
28
Und der Priester tue von dem Öle, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers.
29
Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu tun vor Jehova.
30
Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem was seine Hand aufbringen kann, -
31
das was seine Hand aufbringen kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, nebst dem Speisopfer. Und so tue der Priester Sühnung vor Jehova für den, der zu reinigen ist.
32
Das ist das Gesetz für den, an welchem das Übel des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen kann, was vorgeschrieben ist.

Das Gesetz von den aussätzigen Häusern

33
Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:
34
Wenn ihr in das Land Kanaan kommet, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich ein Aussatz-Übel an ein Haus setze im Lande eures Eigentums,
35
so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es sieht mir aus wie ein Übel am Hause.
36
Und der Priester soll gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Übel zu besehen, damit nicht unrein werde alles was im Hause ist; und danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.
37
Und besieht er das Übel, und siehe, das Übel ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand,
38
so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus sieben Tage verschließen.
39
Und der Priester soll am siebenten Tage wiederkommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen an den Wänden des Hauses,
40
so soll der Priester gebieten, daß man die Steine, an denen das Übel ist, herausreiße, und sie hinauswerfe außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.
41
Und das Haus soll man inwendig ringsum abkratzen, und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.
42
Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der Steine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus bewerfen.
43
Und wenn das Übel wiederkehrt und am Hause ausbricht nach dem Ausreißen der Steine und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Bewerfen,
44
so soll der Priester kommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen am Hause, so ist es ein fressender Aussatz am Hause: es ist unrein.
45
Und man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausschaffen außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.
46
Und wer in das Haus hineingeht, so lange es verschlossen ist, wird unrein sein bis an den Abend;
47
und wer in dem Hause schläft, soll seine Kleider waschen; und wer in dem Hause isset, soll seine Kleider waschen.
48
Wenn aber der Priester hineingeht und es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Hause nach dem Bewerfen des Hauses, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Übel ist heil geworden.
49
Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Cedernholz und Karmesin und Ysop;
50
und er schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser;
51
und er nehme das Cedernholz und den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge das Haus siebenmal;
52
und er entsündige das Haus mit dem Blute des Vogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebendigen Vogel und mit dem Cedernholz und mit dem Ysop und mit dem Karmesin;
53
und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen außerhalb der Stadt. Und so tue er Sühnung für das Haus; und es wird rein sein.
54
Das ist das Gesetz für alles Übel des Aussatzes und für den Schorf,
55
und für den Aussatz der Kleider und der Häuser,
56
und für die Erhöhung und für den Grind und für den Flecken;
57
um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: das ist das Gesetz des Aussatzes.

Fußnoten

(a)14:5 d.h. nicht aus einer Cisterne geschöpftem
(b)14:7 O. ihn reinigen
(c)14:15 W. des Priesters; so auch V. 26

Das Ritual zur Reinigung von geheilten Aussätzigen

(Matthäus 8,1-4; Markus 1,40-45; Lukas 5,12-16)
1
Und der Herr redete zu Moses und sprach:
2
Das ist die zu beobachtende Weise, wenn ein Aussätziger gereinigt werden soll: Man soll ihn zum Priester führen,
3
dieser soll aus dem Lager hinausgehen; und wenn er findet, dass der Aussatz geheilt ist,
4
soll er dem, der gereinigt wird, befehlen, zwei lebende Sperlinge, die man essen darf, und Zedernholz, Karmosinwolle, und Ysop für sich darzubringen;
5
Sodann soll er ihn einen von den Sperlingen in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser schlachten lassen;
6
den andern aber, den Lebenden, soll er samt dem Zedernholz und dem Karmosin und Ysop in das Blut des geschlachteten Sperlings tauchen,
7
und alsdann den zu Reinigenden damit sieben Mal besprengen, damit er gesetzlich rein werde; den lebenden Sperling aber soll er freilassen, dass er in´s Weite wegfliege.
8
Und nachdem der Mensch seine Kleider gewaschen, soll er alle Haare an seinem Leibe abscheren und sich baden, und so gereinigt soll er in das Lager treten, nur dass er noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleibe,
9
und am siebenten Tage soll er sein Haupthaar, den Bart, die Augenbrauen, und die Haare des ganzen Körpers abscheren. Und nachdem er nochmals die Kleider und den Leib gewaschen hat,
10
soll er am achten Tage zwei fehlerfreie Lämmer und ein einjähriges fehlerloses Schaf nehmen, und drei Zehntel seines Mehl zum Speiseopfer, mit Öl angemacht, und ein Sechstel Öl besonders.
11
Und der Priester, der den Menschen reinigt, soll ihn samt allem diesem vor dem Herrn an der Türe des Zeltes des Zeugnisses darstellen.
12
und das eine Lamm nehmen, und es als Schuldopfer darbringen, samt dem Sechstel Öl; und wenn er alles vor dem Herrn dargebracht,
13
soll er das Lamm da schlachten, wo man das Sündopfer und das Brandopfer zu schlachten pflegt, das ist an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist hochheilig.
14
Sodann soll der Priester von dem Blute des Opfertieres, welches als Schuldopfer geschlachtet wurde, etwas nehmen und dem, der sich reinigen lässt, auf das rechte Ohrläppchen und auf den Daumen der rechten Hand und die rechte große Zehe streichen;
15
und er soll etwas von dem Sechstel Öl in seine linke Hand gießen,
16
und seinen rechten Finger darein tauchen, und siebenmal vor dem Herrn sprengen.
17
Von dem übrigen Öl in seiner linken Hand aber soll er dem, der sich reinigen lässt, etwas auf das rechte Ohrläppchen und auf den Daumen seiner rechten Hand und die rechte große Zehe streichen, und auf das Blut, welches vom Schuldopfer geflossen ist,
18
und auf sein Haupt.
19
Hierauf soll er für ihn vor dem Herrn beten und das Sündopfer bereiten; alsdann das Brandopfer schlachten,
20
und soll es samt den dazu gehörigen Opfern auf den Altar legen, und so wird der Mensch gesetzlich rein werden.
21
Ist er aber arm, und kann seine Hand das Erwähnte nicht erschwingen, so soll er ein Lamm zum Schuldopfer nehmen, damit der Priester für ihn bete, und ein Zehntel feines Mehl, mit Öl angemacht, zum Speiseopfer, und ein Sechstel Öl,
22
ferner zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, von denen die eine zum Sündopfer, und die andere zum Brandopfer bestimmt sei.
23
Und diese soll er am achten Tage seiner Reinigung dem Priester zum Eingange des Zeltes des Zeugnisses vor den Herrn bringen.
24
Und der Priester soll das Lamm für das Schuldopfer samt dem Sechstel Öl nehmen und beide zugleich erheben;
25
alsdann soll er das Lamm schlachten und von seinem Blute etwas auf das rechte Ohrläppchen dessen, der sich reinigen lässt, und auf den Daumen seiner rechten Hand und seine rechte große Zehe streichen,
26
etwas vom Öl aber in seine linke Hand gießen,
27
den Finger der rechten Hand hineintauchen, und siebenmal vor dem Herrn sprengen.
28
Sodann soll er dem, der sich reinigen lässt, das rechte Ohrläppchen, und den Daumen seiner rechten Hand und die rechte große Zehe an der Stelle berühren, wo das für die Schuld vergossene Blut ist.
29
Den übrigen Teil des Öles aber, der in der linken Hand ist, soll er auf das Haupt des Gereinigten ausschütten, damit er den Herrn für ihn versöhne;
30
und sodann die eine Turteltaube oder die eine junge Taube darbringen.
31
die eine als Schuldopfer, und die andere als Brandopfer, zugleich mit den zugehörigen Opfern.
32
Dies ist das Opfer des Aussätzigen, der nicht alles zu seiner Reinigung haben kann.

Das Gesetz von den aussätzigen Häusern

33
Und der Herr redete zu Moses und Aaron und sprach:
34
Wenn ihr in das Land Chanaan, das ich euch zum Besitz geben werde, gekommen seid und die Plage des Aussatzes sich an einem Hause zeigt,
35
so soll der, dem das Haus gehört, hingehen, und es dem Priester anzeigen, und sagen: Es scheint mir, als sei die Plage des Aussatzes an meinem Hause.
36
So soll der Priester dann anordnen, dass man alles aus dem Hause heraustrage, bevor er hineingeht, und zusieht ob es aussätzig ist, damit nicht alles, was im Hause ist, unrein werde. Alsdann soll er hineingehen, um den Aussatz des Hauses zu besichtigen.
37
Und wenn er an den Wänden desselben etwas wie Vertiefungen sieht, durch Blässe oder Röte entstellt, und tiefer liegend als die übrige Fläche,
38
so soll er zur Türe des Hauses herausgehen und es sogleich auf sieben Tage verschließen.
39
Am siebenten Tage soll er zurückkommen und es besichtigen. Findet er, dass der Aussatz um sich gegriffen hat,
40
so soll er befehlen, die Steine, an denen der Aussatz ist, auszubrechen und sie draußen vor der Stadt an einem unreinen Ort zu werfen,
41
das Haus selbst aber innen ringsherum abzuschaben und den abgeschabten Staub außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort zu schütten,
42
und andere Steine an die Stelle der herausgenommenen zu setzen, und das Haus mit anderem Lehme zu bestreichen.
43
Wenn aber dann, nachdem die Steine herausgenommen, und der Staub abgeschabt worden, und anderer Lehm angeworfen worden ist,
44
der Priester hineinkommt und sieht, dass der Aussatz wiedergekommen ist und die Wände mit Flecken besät sind, so ist dies beharrlicher Aussatz und das Haus ist unrein.
45
Man soll es alsbald abbrechen und seine Steine, sein Holz, und allen Staub außerhalb der Stadt an einem unreinen Ort werfen.
46
Wer das Haus betritt, wenn es geschlossen ist, soll unrein sein bis zum Abend;
47
und wer in demselben schläft oder etwas ißt, soll seine Kleider waschen.
48
Wenn aber der Priester hineinkommt und sieht, dass der Aussatz nicht im Hause um sich gegriffen hat, nachdem es von neuem beworfen worden ist, so soll er es für rein erklären, da es von seinem Schaden geheilt ist.
49
Sodann soll er zu dessen Reinigung zwei Sperlinge, Zedernholz, Karmosinwolle und Ysop nehmen;
50
und nachdem er einen Sperling in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser geschlachtet hat,
51
soll er das Zedernholz, den Ysop, die Karmosinwolle, und den lebenden Sperling nehmen, und alles in das Blut des geschlachteten Sperlings und in das fließende Wasser tauchen, und das Haus siebenmal besprengen.
52
Und so soll er es mit dem Blute des Sperlings und mit dem fließenden Wasser, dem lebenden Sperling, dem Zedernholz, dem Ysop, und dem Karmosin reinigen.
53
Endlich lasse er den Sperling in´s Feld frei fliegen und bete für das Haus, und es soll alsdann gesetzlich rein sein.
54
Dies sind die Vorschriften über die verschiedenen Arten von Aussatz und Grind,
55
den Aussatz an Kleidern und Häusern,
56
an Narben, an ausbrechenden Blattern, an glänzenden Flecken, und nach verschieden aussehender und geänderter Färbung.
57
damit man wissen könne, wann etwas rein oder unrein ist.