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Betreff:
Nicht dafür aber auch nicht dagegen?
Auszüge:
07] Ich bin deshalb nicht für die Strafe mit dem Tode, weil diese weder für den Getöteten von irgendeinem Belange ist, und noch weniger irgendeiner Gerechtigkeit zum Schild und Nutzen dient; denn einen hast du getötet, - und Tausende haben dir darum Rache geschworen!
Jakob Lorber
(1800-64)
'Das gr. Evangelium Johannes
'
Johannes Paul II:
Evangelium Vitae
hat geschrieben:
56 . In diesen Problemkreis gehört auch die Frage der
Todesstrafe
, wobei in der Kirche wie in der weltlichen Gesellschaft zunehmend eine Tendenz festzustellen ist, die eine sehr begrenzte Anwendung oder überhaupt die völlige Abschaffung der Todesstrafe fordert. Das Problem muß in die Optik einer Strafjustiz eingeordnet werden, die immer mehr der Würde des Menschen und somit letzten Endes Gottes Plan bezüglich des Menschen und der Gesellschaft entsprechen soll. Tatsächlich soll die von der Gesellschaft verhängte Strafe „in erster Linie die durch das Vergehen herbeigeführte Unordnung wiedergutmachen “ . Die öffentliche Autorität muß die Verletzung der Rechte des einzelnen und der Gemeinschaft dadurch wiedergutmachen, daß sie dem Schuldigen als Vorbedingung für seine Wiederentlassung in die Freiheit eine angemessene Sühne für das Vergehen auferlegt. Auf diese Weise erreicht die Autorität auch das Ziel, die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Person zu verteidigen und zugleich dem Schuldigen selbst einen Ansporn und eine Hilfe zur Besserung und Heilung anzubieten. Um alle diese Ziele zu erreichen, müssen
Ausmaß und Art der Strafe
sorgfältig abgeschätzt und festgelegt werden und dürfen außer in schwerwiegendsten Fällen, das heißt wenn der Schutz der Gesellschaft nicht anders möglich sein sollte, nicht bis zum Äußersten, nämlich der Verhängung der Todesstrafe gegen den Schuldigen, gehen.
Solche Fälle sind jedoch heutzutage infolge der immer angepasster Organisation des Strafwesens schon sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr gegeben.
Jeden falls bleibt der vom neuen
Katechismus der Katholischen Kirche
angeführte Grundsatz gültig: „soweit unblutige Mittel hinreichen, um das Leben der Menschen gegen Angreifer zu verteidigen und die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Menschen zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde angemessener“ .(KKK 2266)
Evangelium Vitae
, Enzyklika über den Wert und die Unantastbarkeit ...
http://www.vatican.va/holy_fath er/john_paul_ii/encyclicals/docu ments/hf_jp-ii_enc_25031995_evangelium-vitae_ge.html
www.vatican.va/...
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evangelium
-
vit
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