Gottes Neue Bibel

Das vierte Buch Mose: Numeri

Volksbibel 2000 :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 30 -

Das Gesetz über die Gelübde

(Matthäus 5,33-37)
1
(30:2) Hierauf sagte der Herr zu den Stammeshäuptern der Israeliten: "Folgendes befiehlt der Herr:
2
(30:3) Wenn ein Mann dem Herrn ein Gelübde macht oder einen Eid schwört, durch den er sich zu einer Enthaltung verpflichtet, so soll er sein Wort nicht brechen, sondern alles, was er versprochen hat, halten.
3
(30:4) Wenn eine Frau, die in ledigem Stand im Haus ihres Vaters lebt, dem Herrn ein Gelübde macht oder sich zu einer Enthaltung verpflichtet,
4
(30:5) und ihr Vater von ihrem Gelübde oder der Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, erfährt, und wenn ihr Vater dazu schweigt, sollen alle ihre Gelübde gültig sein und jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, zu Recht bestehen.
5
(30:6) Sobald aber ihr Vater davon hört und ihr gegenüber Einspruch erhebt, sind alle ihre Gelübde und die Enthaltungen, zu denen sie sich verpflichtet hat, ungültig, und der Herr wird ihr verzeihen, weil ihr Vater ihr gegenüber Einspruch erhoben hat.
6
(30:7) Wenn sie sich aber verheiraten sollte, solange noch ein Gelübde oder ein unbedachtes Versprechen, durch das sie sich verpflichtet hat, sie binden,
7
(30:8) und ihr Mann erfährt davon, läßt sie aber gewähren, nachdem er davon gehört hat, sind ihre Gelübde gültig, und die Enthaltungen, zu denen sie sich verpflichtet hat, bestehen zu Recht.
8
(30:9) Wenn aber ihr Mann, sobald der davon erfährt, ihr gegenüber Einspruch erhebt, so macht er damit das Gelübde, das sie bindet, und das unbedachte Versprechen, durch das sie sich zu einer Enthaltung verpflichtet hat, ungültig, und der Herr wird ihr verzeihen.
9
(30:10) Das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen, überhaupt jede Verpflichtung, die sie auf sich genommen hat, ist für sie verbindlich.
10
(30:11) Hat aber eine Frau, die schon im Haus ihres Mannes lebt, ein Gelübde gemacht oder sich durch einen Eid zu einer Enthaltung verpflichtet,
11
(30:12) und ihr Mann hört davon und schweigt ihr gegenüber, ohne bei ihr Einspruch zu erheben, so sind alle ihre Gelübde, gültig, und jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, besteht zu Recht.
12
(30:13) Wenn aber ihr Mann, sobald er davon erfährt, sie für ungültig erklärt, hat nichts von dem, was sie versprochen hat, seien es Gelübde oder Enthaltungsverpflichtungen, für sie Gültigkeit. Da ihr Mann sie für ungültig erklärt hat, wird der Herr es ihr nachsehen.
13
(30:14) Jedes Gelübde und jeden Eid, die zu einer Selbstkasteiung verpflichten, kann ihr Mann für gültig oder für ungültig erklären.
14
(30:15) Wenn nämlich ihr Mann von einem Tag zum anderen ihr gegenüber stillschweigt, macht er damit alle ihre Gelübde oder alle die Enthaltungsverpflichtungen, die sie binden, gültig. Er hat sie dadurch gültig gemacht, daß er ihr gegenüber schwieg, als er davon erfuhr.
15
(30:16) Wenn er sie aber aufheben will, nachdem er schon längere Zeit davon gehört hat, lädt er damit die ihr erwachsende Verschuldung auf sich."
16
(30:17) Das sind die Rechtsbestimmungen, die der Herr dem Mose gegeben hat, zur Regelung des Verhältnisses zwischen Mann und Frau, zwischen Vater und Tochter, die in ledigem Stand im Haus ihres Vaters lebt.

Das Gesetz über die Gelübde

(Matthäus 5,33-37)
1
Und Moses berichtete den Söhnen Israels alles, was ihm der Herr geboten hatte;
2
und er sprach zu den Fürsten der Stämme der Söhne Israels: Dies ist es, was der Herr geboten hat:
3
Wenn ein Mann dem Herrn ein Gelübde gemacht, oder sich mit einem Eide verbunden hat, so soll er sein Wort nicht brechen, sondern alles erfüllen, was er versprochen hat.
4
Wenn ein Weib etwas gelobt und sich mit einem Eide zu etwas verbunden hat, während sie noch im Hause ihres Vaters und noch im Mädchenaltar ist, und der Vater von dem Gelübde, das sie gemacht hat, und von dem Eide, durch den sie sich verpflichtet hat, Kenntnis erhält und schweigt gleichwohl dazu, so soll sie an ihr Gelübde gebunden sein
5
und soll alles erfüllen, was sie versprochen und geschworen hat.
6
Wenn aber der Vater, sobald er davon hört, Einspruch erhebt, so sollen ihre Gelübde und Eide nichtig sein, und sie soll nicht an ihr Versprechen gebunden sein, weil ihr Vater Einspruch erhoben hat.
7
Hat sie einen Mann, und gelobt etwas, und hat sich durch ein Wort aus ihrem Munde eidlich verpflichtet,
8
und ihr Mann erhebt an dem Tage, wo er es erfährt, keinen Einspruch, so soll sie an ihr Gelübde gebunden sein und erfüllen, was sie versprochen hat.
9
Wenn aber der Mann, sobald er es erfährt, unverweilt Einspruch erhebt und ihre Versprechungen und die Worte, mit denen sie sich verpflichtet hat, ungültig macht, so wird ihr der Herr gnädig sein.
10
Eine Witwe oder eine Verstoßene sollen alles erfüllen, was sie geloben.
11
Wenn ein Weib im Hause ihres Mannes sich durch ein Gelübde und einen Eid zu etwas verpflichtet,
12
und der Mann erfährt es, und schweigt, und erhebt keinen Einspruch gegen das Versprechen, so soll sie alles erfüllen, was sie versprochen hat.
13
Hat er aber sogleich Einspruch erhoben, so soll sie zur Erfüllung des Versprechens nicht gehalten sein; denn ihr Mann hat Einspruch erhoben, und der Herr wird ihr gnädig sein.
14
Wenn sie gelobt und sich durch einen Eid verpflichtet, sich durch Fasten oder Enthaltung von andern Dingen zu kasteien, so soll es dem Manne zustehen, es ihr zu gestatten oder zu verwehren.
15
Wenn aber der Mann es vernimmt, und schweigt, und seinen Ausspruch bis auf den andern Tag verschiebt, so soll sie halten, was sie gelobt und versprochen hat, weil er damals, als er es vernommen, dazu geschwiegen hat.
16
Wenn er aber nachher Einspruch erhebt, nachdem er davon erfahren hat, so soll er ihre Verschuldung tragen.
17
Das sind die Bestimmungen, welche der Herr dem Moses gegeben hat, die gelten sollen zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, die noch im Mädchenaltar ist, oder noch im Hause ihres Vaters weilt.