Gottes Neue Bibel

Das vierte Buch Mose: Numeri

Menge-Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 15 -

Gesetze über Korn- und Trankopfer

1
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
2
»Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch zum Wohnsitz geben will,
3
und ihr dem HERRN ein Feueropfer darbringen wollt, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer, sei es, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder bei einer freiwilligen Gabe oder an euren Festen, um dem HERRN einen lieblichen Duft zu bereiten, von den Rindern oder vom Kleinvieh:
4
so soll der, welcher dem HERRN seine Opfergabe darbringt, zugleich auch als Speisopfer ein Zehntel Epha Feinmehl darbringen, das mit einem Viertel Hin Öl gemengt ist;
5
und an Wein zum Trankopfer sollst du neben dem Brandopfer oder zu dem Schlachtopfer noch ein Viertel Hin für jedes Lamm herrichten.
6
Für einen Widder dagegen sollst du als Speisopfer zwei Zehntel Epha Feinmehl, das mit einem Drittel Hin Öl gemengt ist, herrichten
7
und an Wein zum Trankopfer ein Drittel Hin als lieblichen Duft für den HERRN darbringen.
8
Wenn du ferner ein junges Rind als Brandopfer oder als Schlachtopfer herrichten willst, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder als Heilsopfer für den HERRN,
9
so soll man neben dem jungen Rind noch drei Zehntel Epha Feinmehl, das mit einem halben Hin Öl gemengt ist, als Speisopfer darbringen;
10
und an Wein sollst du als Trankopfer ein halbes Hin beim Feueropfer zu lieblichem Duft für den HERRN darbringen.
11
So soll es bei jedem Rind sowie bei jedem Widder und bei jedem Schaf- oder Ziegenlamm gehalten werden:
12
nach der Zahl (der Tiere), die ihr darbringt, sollt ihr bei jedem einzelnen Stück so verfahren.
13
Jeder Einheimische soll hierbei in dieser Weise verfahren, wenn er dem HERRN ein Feueropfer zu lieblichem Geruch darbringt;
14
und wenn sich ein Fremdling als Gast bei euch aufhält oder wenn sonst einmal jemand in eurer Mitte weilt und ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN herrichtet, so soll er ebenso verfahren, wie ihr es tut.
15
Für die ganze Bevölkerung gilt eine und dieselbe Satzung, für euch wie für den Fremdling, der sich als Gast bei euch aufhält; eine ewiggültige Satzung soll es für euch von Geschlecht zu Geschlecht sein: vor dem HERRN(a) soll der Fremdling ebenso dastehen wie ihr selbst.
16
Das gleiche Gesetz und das gleiche Recht soll für euch und für den Fremdling gelten, der sich als Gast bei euch aufhält.«
17
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
18
»Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, in das ich euch bringen werde,
19
so sollt ihr, wenn ihr von dem Brotkorn des Landes eßt, für den HERRN ein Hebeopfer abgeben(b).
20
Als Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebeopfer abgeben(c); wie die Hebe von der Tenne, ebenso sollt ihr auch diese abgeben.
21
Von den Erstlingen eures Schrotmehls sollt ihr dem HERRN ein Hebeopfer abgeben in allen euren künftigen Geschlechtern.«

Gesetze über die unbeabsichtigte Sünde

22
»Und wenn ihr euch unabsichtlich(d) vergeht und irgendeines von diesen Geboten, die der HERR dem Mose aufgetragen hat, unbefolgt laßt,
23
irgend etwas von dem, was der HERR euch durch Mose geboten hat seit dem Tage, wo der HERR euch Gebote gegeben hat, und weiterhin von Geschlecht zu Geschlecht,
24
so soll, wenn das Vergehen unabsichtlich von der Gemeinde in Übereilung begangen ist, die ganze Gemeinde einen jungen Stier als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HERRN samt dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer nach der vorgeschriebenen Weise herrichten, außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer.
25
Wenn der Priester so der ganzen Gemeinde der Israeliten Sühne erwirkt hat, so wird ihnen Vergebung zuteil werden; denn es hat nur ein Versehen stattgefunden, und sie haben dem HERRN ihre Opfergabe in Gestalt eines Feueropfers, dazu auch ihr Sündopfer vor dem HERRN wegen ihres Versehens dargebracht.
26
So wird dann der ganzen Gemeinde der Israeliten sowie den Fremdlingen, die sich als Gäste bei ihnen aufhalten, Vergebung zuteil werden; denn es lag ein Versehen des ganzen Volkes vor.
27
Wenn sich aber ein einzelner unabsichtlich verfehlt, so soll er eine einjährige Ziege als Sündopfer darbringen.
28
Wenn dann der Priester einem solchen, der sich unvorsätzlich ein Vergehen gegen den HERRN hat zuschulden kommen lassen, Sühne durch Vollziehung der Sühnegebräuche erwirkt hat, so wird ihm Vergebung zuteil werden.
29
Für den Einheimischen unter den Israeliten und für den als Gast im Lande weilenden Fremdling soll die gleiche Bestimmung bei euch gelten, wenn sich jemand unvorsätzlich ein Vergehen zuschulden kommen läßt.

Gesetz über die anmaßende Sünde

30
Wenn sich aber jemand vorsätzlich vergeht, mag es ein Einheimischer oder ein Fremdling sein, ein solcher gilt als Gotteslästerer, und der Betreffende soll aus seinem Volk ausgerottet werden;
31
denn er hat das Wort des HERRN verachtet und sein Gebot übertreten; ein solcher Mensch soll ohne Gnade ausgerottet werden: seine Schuld komme über ihn(e)

Strafe für die Verletzung des Sabbats

(2. Mose 31,12-17)
32
Als die Israeliten sich in der Wüste befanden, trafen sie einen Mann, der am Sabbattage Holz auflas.
33
Da brachten die, welche ihn beim Holzlesen angetroffen hatten, ihn zu Mose und Aaron und zu der ganzen Gemeinde,
34
und man legte ihn in Gewahrsam; denn es lag noch keine Bestimmung darüber vor, was mit ihm geschehen solle.
35
Da gebot der HERR dem Mose: »Der Mann soll unbedingt mit dem Tode bestraft werden: die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen!«
36
So führte ihn denn die ganze Gemeinde vor das Lager hinaus, und man warf ihn mit Steinen tot, wie der HERR dem Mose geboten hatte.

Quasten an den Kleidern

37
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
38
»Gib den Israeliten die Weisung, daß sie sich Quasten an die Zipfel ihrer Obergewänder setzen, sie und ihre kommenden Geschlechter, und daß sie an jeder Zipfelquaste eine Schnur von blauem Purpur anbringen.
39
Die Quasten sollen euch dann dazu dienen, daß ihr bei ihrem Anblick aller Gebote des HERRN gedenkt, um nach ihnen zu tun und nicht von mir abzufallen nach den Gelüsten eures Herzens und eurer Augen, durch die ihr euch zum Treubruch verführen laßt.
40
Ihr sollt vielmehr aller meiner Gebote eingedenk bleiben und nach ihnen tun und so eurem Gott geheiligt sein:
41
ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus dem Land Ägypten weggeführt hat, um euer Gott zu sein, ich, der HERR, euer Gott!«

Fußnoten

(a)15:15 d.h. beim Opfer
(b)15:19 oder: erheben
(c)15:20 oder: erheben
(d)15:22 oder: aus Versehen
(e)15:31 oder: lastet auf ihm

Gesetze über Korn- und Trankopfer

1
Und der Herr redete zu Moses und sprach:
2
Rede zu den Söhnen Israels und sage zu ihnen. Wenn ihr in das Land kommt, das euer Wohnsitz sein soll, welches ich euch geben werde,
3
und ihr dem Herrn ein Opfer bringt, es sei ein Brandopfer, oder ein Schlachtopfer, um ein Gelübde zu erfüllen, oder als freiwillige Gabe, oder bei euren Festen, um dem Herrn einen lieblichen Geruch zu bereiten, von Rindern oder Schafen,
4
so soll jeder, der ein Opfer darbringt, auch ein Speiseopfer von feinem Mehl, das Zehntel eines Epha, mit Öl angemacht, im Maße eines Viertels Hin, darbringen;
5
auch soll er Wein als Trankopfer in gleichem Maße hinzugeben zu dem Brandopfer oder zu dem Schlachtopfer. Zu jedem Lamme
6
und zu jedem Widder soll ein Speiseopfer von zwei Zehnteln feinen Mehles kommen, das mit einem Drittel Hin Öl angemacht ist;
7
auch soll er Wein als Trankopfer, ein Drittel desselben Maßes, zum süßen Geruche für den Herrn darbringen.
8
Wenn du aber ein Rind zum Brandopfer oder als anderes Opfer darbringst, um ein Gelübde zu erfüllen, oder als Friedopfer,
9
so sollst du zu jedem Rinde drei Zehntel feines Mehl, das mit einem halben Hin Öl angemacht ist, darbringen;
10
und Wein als Trankopfer in gleichem Maße zum süßen Geruche für den Herrn.
11
So sollst du verfahren
12
bei jedem Rinde und Widder, und Lamme, und Ziegenbocke.
13
Sowohl Einheimische wie Fremde
14
sollen auf die gleiche Weise ihre Opfer darbringen.
15
Einerlei Vorschrift und Recht soll für euch, wie für die Fremden, welche in euer Land kommen, gelten.
16
Der Herr redete zu Moses und sprach:
17
Rede zu den Söhnen Israels und sprich zu ihnen:
18
Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde,
19
und ihr vom Brote jenes Landes esset, so sollt ihr die Erstlinge dem Herrn absondern
20
von euren Speisen. Gleichwie ihr von der Tenne die Erstlinge absondert,
21
so sollt ihr auch von den Speisen die Erstlinge dem Herrn geben.

Gesetze über die unbeabsichtigte Sünde

22
Wenn ihr aus Versehen etwas von dem unterlasst, was der Herr zu Moses geredet
23
und euch durch ihn geboten hat, von dem Tage an, an welchem er anfing Gebote zu geben und weiterhin,
24
oder wenn die Gemeinde es zu tun vergisst, so soll sie ein junges Rind von der Herde als Brandopfer bringen, zum süßen Geruche für den Herrn, und das dazugehörige Speiseopfer und Trankopfer, wie die heiligen Gebräuche es fordern, und einen Ziegenbock als Sündopfer.
25
Und der Priester soll für die ganze Gemeinde der Söhne Israels beten; und es wird ihnen vergeben werden, denn sie haben nicht mit Wissen und Willen gesündigt; doch sollen sie dem Herrn für sich und für die Sünde ihres Versehens ein Feueropfer darbringen,
26
so wird dem ganzen Volke der Söhne Israels vergeben werden, und den Fremdlingen, die unter ihnen weilen; denn das Vergehen des ganzen Volkes beruht auf Versehen.
27
Wenn aber ein einzelner aus Versehen sündigt, so soll er eine einjährige Ziege für seine Versündigung darbringen,
28
und der Priester soll für ihn beten, weil er unbedacht vor dem Herrn gesündigt hat, und er wird ihm Vergebung erbitten, und es wird ihm verziehen werden.
29
Für Einheimische ebenso wie für Fremde gelte eine Bestimmung, für alle, welche aus Versehen gesündigt haben.

Gesetz über die anmaßende Sünde

30
Wenn aber jemand aus Frevelmut etwas begeht, es sei ein Bürger oder ein Fremdling, so soll er ausgetilgt werden aus seinem Volke (weil er sich wider den Herrn aufgelehnt hat);
31
denn er hat des Herrn Wort verachtet und sein Gebot zu Schanden gemacht; darum soll er weggetilgt werden und seine Missetat tragen.

Strafe für die Verletzung des Sabbats

(2. Mose 31,12-17)
32
Es begab sich aber, als die Söhne Israels in der Wüste waren, dass sie einen Mann fanden, der am Sabbatstage Holz sammelte.
33
Da brachten sie ihn vor Moses und Aaron und die ganze Gemeinde.
34
Diese verschlossen ihn im Gewahrsam, weil sie nicht wussten, was sie mit ihm tun sollten.
35
Und der Herr sprach zu Moses: Dieser Mensch soll des Todes sterben, die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen.
36
Und sie führten ihn vor das Lager hinaus und steinigten ihn, und er starb, wie der Herr geboten hatte.

Quasten an den Kleidern

37
Und der Herr sprach zu Moses:
38
Rede zu den Söhnen Israels und sage ihnen, dass sie sich Quasten an den Ecken ihrer Oberkleider machen und himmelblaue Schnüre daran anbringen.
39
Wenn sie diese ansehen, sollen sie sich aller Gebote des Herrn erinnern und nicht ihren Gedanken und Augen folgen, allerlei Dingen nachbuhlend,
40
sondern vielmehr der Gebote des Herrn eingedenk, sie tun und ihrem Gott heilig sein.
41
Ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus dem Lande Ägypten geführt hat, dass ich euer Gott sei.